Die THW-Helfervereinigungen sind in der Regel eingetragene Vereine, deren Gemeinnützigkeit zumeist durch ihre Unterstützung Katastrophenschutz und durch die Förderung der THW-Jugend durch die örtlichen Finanzämter anerkannt ist. Es gibt eine dreistufige Hierarchie (Ortsvereinigungen, Landeshelfervereinigungen und die THW-Bundesvereinigung e.V.). Zusammen vertreten diese Vereine die Interessen der Helfer und unterstützen die THW Ortsverbände, sowie die THW-Jugend in Angelegenheiten der finanziellen und materiellen Unterstützung.
Die wichtigste Aufgabe ist die Lobbyarbeit für das THW. Dies bedeutet, dass zum Beispiel regelmäßig Veranstaltungen für Parlamentarier durchgeführt werden. Herausragendes Beispiel ist „THW trifft MdB“ für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Zusätzlich werden Leistungen wie Versicherungen für die Mitglieder und materielle Ergänzungsausstattung zu den Leistungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zur Verfügung gestellt.
Die Helfervereinigung ist auch Mitbegründer der THW-Stiftung.
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung bieten die Helfervereinigungen Ihren Mitgliedern zusätzliche Versicherungen an.
•    Vereinshaftpflichtversichrung
•    Gruppen-Unfallversicherung
•    Tierhalterhaftpflichtversicherung
•    Inventarversicherung
•    PKW-Vollkaskoversicherung
 
In der Regel werden die Gruppenunfallversicherungen durch die Helfervereinigungen der Länder in einem Rahmenvertrag mit einem Versicherungsgeber abgeschlossen, denen sich die örtlichen THW-Helfervereine anschließen können. Durch die große Anzahl der Mitversicherten können die Kosten je Helfer auf ein äußerst günstigen Beitrag gesenkt werden. Die Ausfertigungen der jeweiligen Versicherungsleistungen ist aber von der jeweiligen Ländervereinigung abhängig.
Weiterhin sind die THW-Helfervereinigungen der Ortsverbände an der Jugendarbeit des THW beteiligt. Durch die Finanzierung von Anschaffungen und der Unterstützung bei Ausflügen, Festen, Wettkämpfen und Jugendlagern haben die meisten Helfervereinigungen die aktive Förderung der Jugend in ihren Vereinssatzungen aufgenommen.